HAFTPFLICHTSCHADEN
Wir kümmern uns darum
Erfahren Sie alles über das Gutachten bei Haftpflichtschäden
Beginnend mit der Inspektion des beschädigten Fahrzeugs bis hin zu Schadensfaktoren wie der Wertminderung.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger hilft Ihnen dabei, den gesamten Schaden korrekt festzustellen.
Achtung!
Versicherungen bieten oft eine „bequeme“ Komplettregulierung, inklusive:
Hol- und Bringservice des geschädigten Fahrzeugs
Mietwagen während der Reparatur
Sachverständiger der Versicherung
Reparatur bei Vertragswerkstätten
Keinerlei Aufwand für Sie
Ja, im ersten Moment klingt all das ziemlich verlockend. Am Ende steckt aber leider weniger dahinter als vermutet: Versicherungen versuchen durch diese Vorghensweise ihre eigenen Kosten zu minimieren. Wenn Sie die Regulierung der gegnerischen Versicherung überlassen, riskieren Sie also finanzielle Nachteile. Mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erhalten Sie dagegen ein objektives Schadengutachten, das den gesamten Schaden berücksichtigt, darunter:
Reparaturkosten, -weg, -dauer
Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung
Restwert
Wertminderung
Wiederbeschaffungswert
Das Gute daran: Auch die Kosten für einen unabhängiten Gutachten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Vorausgesetzt Sie sind zu 100% unschuldig.
Haben Sie Interesse? Kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen gerne weiter.
Was können Sie für den Sachverständigen vorbereiten?
Um das Prozedere vor Ort zu verkürzen, hilft es wenn Sie bereits im Voraus folgende Schritte erledigen:
➔ Schadensstelle reinigen (z. B. Verschmutzungen entfernen).
➔ Fahrzeugschein und Unfallbericht bereitstellen
➔ Kopien anfertigen
Ablauf bei Ihnen vor Ort
Sobald wir bei Ihnen eintreffen werden wir einige detaillierte Daten aufnehmen, die uns bei der Beurteilung weiterhelfen. Die folgenden Informationen sind wichtig für uns:
Unfalldaten, Fahrzeughalter, Geschädigter, Unfallgegner, Versicherungsdetails
Unfalltag, Unfallort und -hergang
Rechtsanwalt
Datum der nächsten Hauptuntersuchung
Fahrzeugdaten, KM-Stand, Fahrzeugidentifikationsnummer, Sonderzubehör
Alt- oder Vorschäden, unfallbedingte Schäden, Bauteile zur Instandsetzung/Erneuerung
Dellen & Rost
Lackbeschädigungen
Nicht alle Schäden sind sofort erkennbar und können ohne das Abnehmen bestimmter Bauteile übersehen werden. Falls wir zusätzliche Schäden nicht ausschließen können, müssen wir in unserer Werkstatt eine Achsvermessung durchführen oder Anbauteile demontieren – abhängig von der Art des Schadens.
Danach erstellen wir detaillierte Fotos des Fahrzeugs, um sowohl bestehende als auch frühere Schäden sowie den betroffenen Bereich zu dokumentieren.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an!
Was umfasst das Gutachten?
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert
Restwertermittlung
Nur notwendig bei Totalschaden oder geplantem Verkauf.
Wertminderung
Wird bei Fahrzeugen festgelegt, die unter 5 Jahren alt sind oder unter 100.000 km Laufleistung haben.
Mietwagenklasse und Nutzungsausfallentschädigung
Bestimmung über die Schwackeliste. Nutzungsausfallentschädigung wird gewährt, wenn kein Mietwagen genutzt wird inkl. Reparaturbestätigung.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an!
Wie arbeiten Versicherungen?
Versicherungen versuchen oft, den Geschädigten frühzeitig zu kontaktieren und eine vollständige Schadensregulierung anzubieten – inklusive Mietwagen, Gutachter und Reparaturwerkstätten. Auch wenn das Angebot verlockend klingt, würden wir die die Regulierung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen. Warum? Weil die diese durch interne Gutachter versuchen wird, Ihren Schadensersatz so weit wie möglich zu drücken. Dies geschieht, indem beim Gutachten massenweise Schäden gekürzt oder zu anderen Tricks gegriffen wird.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger, der nicht mit Versicherungen zusammenarbeitet, sichert dagegen Ihre Ansprüche durch eine faire sowie objektive Beurteilung der Schäden. Ein Fachanwalt kann Ihnen zusätzlich helfen, diese maximalen Schadensansprüche endgültig durchzusetzen.
Doch was passiert, falls Sie bereits in das Gutachten der Gegenpartei eingewilligt haben und unzufrieden mit dem Ergebnis sind? Dann können Sie im Nachgang immer noch einen unabhängigen Gutachter zu Rate ziehen.