TIP VOM GUTACHTER
Gerade bei der fiktiven Abrechnung wird die Versicherung nichts unversucht lassen, um Ihren Anspruch "klein zu rechnen". Meistens versucht sie deshalb schon vorab ein beweissicherndes Gutachten zu umgehen, und den Geschädigten zu einem Kostenvoranschlag zu drängen.
Mit einem ordentlichen Gutachten von uns sind Sie bestens aufgestellt, um Ihren Anspruch komplett geltend machen zu können.