TIP - GUTACHTER
*Das Sachverständigenhonorar wird bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich direkt von der Haftpflichversicherung des Schädigers ersetzt.Sie brauchen nicht in Vorkasse treten.
Wollen Sie Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall wahrnehmen, sollten Sie die Versicherung Ihres Unfallgegners nicht mit ins Boot holen. Verzichten Sie auf die vermeintliche Bequemlichkeit und suchen Sie sich stattdessen einen kompetenten Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe. Denn ein unabhängiger Sachverständiger für Schadensgutachten ist neutral und weiß um Ihre Rechte. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Ein objektiver Gutachter kümmert sich zudem um alle weiteren Belange im Zuge der Schadensregulierung. Der Sachverständige begutachtet fachmännisch Ihr Fahrzeug, empfiehlt einen fähigen Anwalt und informiert Sie über Ihre Ansprüche. Bei eindeutig geklärter Schuldfrage haftet die gegnerische Haftpflichtversicherung ,sie muss sowohl die Kosten für das Schadensgutachten als auch die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs übernehmen. Das ist Ihr gesetzlich verankertes Recht als Geschädigter bei einem Blechschaden.
Nur mit einem kompetenten Kfz-Sachverständigen in Kombination mit einem Anwalt sind Ihre KOMPLETTEN Ansprüche durchsetzbar.
Möchten Sie möglichst wenig Lauferei haben und haben auch keine Lust sich mit der gegnerischen Versicherung auseinander zu setzen?
Kein Problem! Unser Sachverständiger besucht Sie nach Wunsch vor Ort, auf der Arbeit, oder wo immer Sie möchten. Selbstverständlich können Sie auch bei uns in Essen vorbeikommen, um Ihr Fahrzeug begutachten zu lassen.
Dabei bieten wir Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service an. Nach der Schadenaufnahme kümmern wir uns um die erstellung des Gutachtens. Ob Sie nun gerne das Geld für denentstandenen Schaden erhalten möchten, einen Termin für in der von Ihnen zuvor gewünschten Werkstatt vereinbaren.
Durch einen Rechtsanwalt kann eine sehr viel schnellere Regulierung der Versicherung erziehlt werden.
So einfach und sauber kann ein Unfallschaden abgewickelt werden.
TIP - GUTACHTER
*Das Sachverständigenhonorar wird bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich direkt von der Haftpflichversicherung des Schädigers ersetzt.Sie brauchen nicht in Vorkasse treten.